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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die nachfolgend aufgeführten Provisionssätze gelten für den Nachweis über die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen und/oder

die Vermittlung von Verträgen:

Vermietung von Wohnraum 2,38 Monatskaltmieten

Vermietung von Gewerberaum 3,57 Monatskaltmieten

Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen

Rechten (bebaut/unbebaut): 7,14 % des beurkundeten Kaufpreises (inkl. 19 % MwSt.)

Verkauf von Wohnungs- und Teileigentum: 7,14 % des beurkundeten Kaufpreises (inkl. 19 % MwSt.) Der Provisionsanspruch ist bei Abschluss des Hauptvertrages fällig und sofort zahlbar. Bei Verzug gilt ein Zinssatz von 5 % über dem

Basiszinssatz der EZB als vereinbart. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Er entsteht also z.B. auch bei

Erbbaurecht statt Kauf, Miete statt Kauf, Kauf statt Miete. Der Anspruch entsteht ferner, wenn vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten Vertrag stehen.

2. Als Hauptvertrag gilt im gesetzlich zulässigen Rahmen jeder Vertragsabschluss des Käufers/Verkäufers bzw. Mieters/ Vermieters mit einem Dritten, sofern der Abschluss auf einer Information, einer Mitwirkung oder einer sonstigen Tätigkeit des Maklers beruht und der mit dem Maklervertrag erstrebte Zweck erreicht wird. Im Sinne der vorstehenden Bestimmungen gilt auch der Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung als Hauptvertrag.

3. Der Maklervertrag kommt mit der Anforderung (auch mündlich) sowie der Übersendung des Angebotes/Exposès durch den Makler zustande. Ist dem Auftraggeber ein Objekt bekannt, wird dieser es zurückweisen unter Hinweis darauf wann und auf welche Weise er

seine Vorkenntnis erlangt hat. Verletzt der Auftraggeber diese Verpflichtung, verschuldet er trotz Vorkenntnis die vereinbarte Provision im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages.

4. Der Auftraggeber ist bzgl. der ihm unterbreiteten Angebote zur Vertraulichkeit verpflichtet und nicht befugt, im Zusammenhang mit dem Maklervertrag erlangte Kenntnisse,  insbesondere Angaben über ihm angebotene Objekte oder Verkaufsinteressenten an Dritte

weiterzugeben. Führt eine Verletzung dieser Verpflichtung zum Abschluss eines Hauptvertrages i. S. der Ziff. 2 dieser Geschäftsbedingungen, ist an den Makler eine Schadenspauschale in Höhe der zu Ziff. 1. dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten

Provision zu zahlen.

5. Die Angebotsangaben basieren auf Eigentümerangaben, für deren Richtigkeit der Makler nicht haftet. Der Makler hat den Beteiligten von allen Umständen Kenntnis zu geben, die für eine Kauf-/Mietentscheidung von Bedeutung sein können, soweit sie ihm

selbst bekannt sind; besondere Nachforschungen braucht der Makler diesbezüglich nicht anzustellen. Die Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich, eine Haftung des Maklers im Falle von Zwischenverkauf/ -vermietung ist ausgeschlossen. Der Makler

übernimmt keine Haftung für eine vom Käufer in Aussicht genommene Finanzierung, selbst wenn er insoweit behilflich ist.

6. Die zu zahlende Provision wird durch eine von dritter Seite an den Makler zu zahlende Vergütung nicht berührt. Der Makler ist insoweit berechtigt, auch für den Verkäufer/Vermieter bei Abschluss des in Aussicht genommenen Vertrages tätig zu werden.

7. Im Falle eines Kaufes verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Abschluss des Hauptvertrages für die Aufnahme einer Maklerklausel in diesen Vertrag Sorge zu tragen. Bei Verstoß trägt der Auftraggeber die Beweislast für das Nichtbestehen eines Provisionsanspruches des Maklers, sofern es zu einer Auseinandersetzung über die Frage der Provisionsverpflichtung des Auftraggebers kommt.

8. Im Falle, dass eine der vorstehenden Klauseln gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Bestimmung, die nach den Interessen des Maklers der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

9. Änderungen der vorstehenden Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie zwischen den Parteien dieses Vertrages schriftlich

vereinbart sind oder schriftlich ausdrücklich und im gegenseitigen Einvernehmen von beiden Seiten bestätigt worden sind. Mündliche Nebenabreden erhalten erst dann ihre Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.

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werner consulting Dipl. Ing / Dipl. Vw Wolfgang Werner Finanzanlagefachmann IHK  | w.werner@wci-berlin.de / Tel: 030-56730630