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Was sich für Bürger 2013 alles ändert

(Auszug aus der Wirtschaftswoche-Redaktion)

Bundestag und Bundesrat haben zahlreiche Gesetzesänderungen abgesegnet. Betroffen sind Mieter und Vermieter, Altersvorsorge-Sparer und Steuerzahler. Was sich ändert und wer bald mit hohen Kosten rechnen muss.

Steuererklärung

Der Bundesrat hat am Freitag die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags gebilligt. Er steigt in diesem Jahr auf 8130 Euro und im kommenden Jahr auf 8354 Euro. Eine größere Entlastung bei der Einkommensteuer durch Abschaffung der sogenannten kalten Progression war am Widerstand von SPD- und Grünen-geführten Ländern gescheitert. Bund und Länder einigten sich nur auf den höheren Grundfreibetrag, der aber aus verfassungsrechtlichen Gründen ohnehin fällig geworden wäre.

In Zukunft drohen bei Versicherungen weitere Änderungen

Millionen Bürger, die mit Lebens- und Rentenversicherungen fürs Alter sparen, müssen bangen. Ihre Renditen sind seit Jahren im Sinkflug. Jetzt droht ein neuer Nackenschlag: Die Auszahlungssumme kann zusätzlich um zehn Prozent, also schlimmstenfalls um viele Tausend Euro niedriger ausfallen als erwartet. Die Bundesregierung will den Versicherern erlauben, per Gesetz in circa 93 Millionen bestehende Verträge einzugreifen und die Beteiligung an den stillen Reserven drastisch zurückzufahren. Schlecht für die Kunden, aber hochprofitabel für die Versicherungsbranche. Ende Februar soll eine Entscheidung fallen. Was steht an und was können Betroffene tun?            

Worum geht es?
Seit 2008 müssen Versicherer ihre Kunden mit 50 Prozent an den Bewertungsreserven beteiligen, wenn der Vertrag am Ende ausgezahlt wird. Aus diesen Reserven speist sich unter anderem der Schlussüberschuss, also das Geld, das die garantierte Ablaufleistung oder Rente aufpeppt - und die Police erst lohnenswert macht. Stille Reserven oder Bewertungsreserven entstehen, wenn die Anlagen eines Versicherers, also etwa Immobilien, Aktien, Staatsanleihen, im Wert gestiegen sind und über dem Anschaffungspreis liegen. Auf ein Stückchen von diesem Kuchen hat der Kunde einen gesetzlichen Anspruch. Was soll anders werden?
Im November 2012 hatte der Bundestag mit den Stimmen von Schwarz-Gelb ein neues Gesetz verabschiedet, wonach die Versicherer die Verteilung der Reserven kappen dürfen. Die Folge: herbe Einbußen für Verbraucher - um bis zu zehn Prozent, wie Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten erklärt. Die Versicherer könnten sich damit Milliarden sparen. Der Grund für das Gesetz: die angeblich schwierige Finanzlage der Branche. Der Bundesrat stellte sich jedoch quer. Eine Entscheidung wird für 26. Februar im Vermittlungsausschuss erwartet. Das letzte Wort hat der Bundestag. "Von einer Notlage kann in der Branche keine Rede sein", betont Kleinlein. Die Unternehmen hätten 40,85 Milliarden Euro an Bewertungsreserven in den Büchern plus über 43,5 Milliarden Euro Gewinne. Das Gesetz sei "Pfusch", sagt der Versicherungsexperte.

Wen trifft das Gesetz?
Nachteile hätte die Neuregelung für alle klassischen Produkte zur Altersvorsorge, also Kapitallebens- und private Rentenversicherungen, die meisten Riester- und Rürup-Verträge sowie betriebliche Absicherungen mit Entgeltumwandlung. Betroffen wären insgesamt etwa 93 Millionen Verträge in Deutschland. Jeder Bürger hält damit rein statistisch gesehen mindestens eine Police und mehr. Wie hoch das Extra-Geld am Laufzeitende ausfällt, ist auch nach jetziger Rechtslage ungewiss. Es hängt immer von der Bewertungsreserve und dem Finanzpolster des jeweiligen Versicherers ab. Und vom Verteilungsschlüssel an die einzelnen Kunden.

Was können Betroffene tun?
Auf keinen Fall Hals über Kopf kündigen, sagt Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Noch gebe es die Chance, dass das Gesetz in letzter Sekunde scheitert. Für langjährige Kunden könne es sich lohnen, bei der Versicherung nachzufragen, was sie bei sofortiger Kündigung bekämen - und was bei regulärem Ablauf nach neuer Gesetzeslage, rät Anke Puzicha vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Je nach Vertrag kann beim Ausstieg womöglich mehr Geld drin sein als später. "Viele können nicht viel tun, außer hoffen und sich bei ihrem Bundestagsabgeordneten massiv beschweren", sagt Kleinlein.

 

Handelsblatt 13.Februar 2013

Lebensversicherung: Versicherte werden vorerst (Anm.d.V.) an Reserven beteiligt -

Eigentlich war es schon beschlossen, nun bleibt offenbar alles beim Alten: Lebensversicherte werden bei Kündigung oder Vertragsende weiter zur Hälfte an den Bewertungsreserven beteiligt, die mit ihren Beiträgen aufgebaut worden sind. Eine vorgesehene Gesetzesänderung, mit der die Beteiligung massiv eingeschränkt werden sollte, steht vor dem Aus. Bis zur Bundestagswahl im September werde sie wohl keinesfalls kommen, hieß es aus der Regierungskoalition in Berlin.

Ende des analogen Satellitenfernsehen

Am 30. April 2012 ist das analoge Satellitenfernsehen Geschichte. Wer nicht buchstäblich in die Röhre gucken will, sollte sich bis dahin einen digitalen SAT-Receiver zulegen. Das ist in der Regel ausreichend. Wer allerdings eine sehr alte SAT-Anlage besitzt, sollte prüfen, ob diese überhaupt digitale Programme empfangen kann. Ist das nicht der Fall, sind weitere Investitionen vonnöten.

Grunderwerbsteuer steigt in einigen Bundesländern

Schleswig-Holstein erhöht die Grunderwerbsteuer zum 1. Januar um 1,5 auf fünf Prozent, Rheinland-Pfalz zum 1. März. Auch in Berlin wird eine Erhöhung von 4,5 auf fünf Prozent diskutiert.

Garantiezins für Lebens- und private Rentenversicherungen sinkt

Wer ab dem 1. Januar 2012 eine private Lebens- oder Rentenversicherung abschließt, muss sich mit einem Garantiezins von nur noch 1,75 Prozent begnügen - wer noch vorher handelt, erhält noch den alten Garantiezins in Höhe von 2,25 Prozent. Eine weitere Änderung: Die Erträge solcher Versicherungen sind nur dann zur Hälfte steuerfrei, wenn die Versicherung nach Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt wird - zuvor war dies schon nach dem 60. Lebensjahr gewährleistet. Zudem muss die Laufzeit der Versicherung mindestens zwölf Jahre betragen.

Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt

Wer ab dem 1. Januar eine neue Fotovoltaikanlage ans Netz nimmt, erhält eine um 15 Prozent reduzierte Einspeisevergütung von nur noch 24,43 Cent je Kilowattstunde Sonnenstrom. Auch die Vergütungssätze für selbst verbrauchten Solarstrom sinken.

Höhere Strompreise

Die Netzgebühren für die Stromlieferung steigen pro Kilowattstunde um rund 0,75 Cent. Grund: Um energieintensive Unternehmen zu entlasten, zahlen diese künftig weniger Netzgebühren. Strom wird zudem auch deshalb noch teurer, weil die EEG-Umlage für Solarstrom ebenfalls steigt. Allerdings nur um 0,06 Cent pro Kilowattstunde.

Für Immobilienbesitzer

Legionellentests

Hauseigentümer müssen in vielen Fällen bereits seit November 2011 jährlich die Trinkwasseranlagen ihrer Immobilien auf Legionellen untersuchen lassen. Allerdings nur dann, wenn der Wasserspeicher mindestens 400 Liter groß ist. Zudem muss der Leitungsweg zwischen Entnahmestelle und Wasserhahn mindestens drei Liter Volumen betragen, andernfalls ist keine Prüfung nötig. Bisher gibt es noch Unklarheiten und offene Fragen, wie der konkrete Ablauf einer solchen Prüfung gestaltet sein soll sowie Kritik hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Verpflichtung. Für 2012 wird eine Klärung erwartet.

Neue Regeln bei Vermietung an Verwandte

Wer eine Wohnung an Tochter, Sohn oder andere Anverwandte vermietet, muss ab Januar mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, um Werbungskosten beim Fiskus voll geltend machen zu können. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ist nicht mehr nötig. Die bisherige Regelung ist komplizierter: Wer weniger als 56 Prozent verlangt, kann Werbungskosten nur anteilig abziehen, wer zwischen 56 und 75 Prozent verlangt, muss dem Finanzamt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegen, wonach die Immobilie trotz der Billig-Vermietung binnen 30 Jahren trotzdem Gewinn abwerfen soll. Und nur wer ab 75 Prozent der ortsüblichen Miete verlangt, kann ohne Nachweis die vollen Werbungskosten bei der Steuererklärung ansetzen. Mit dieser aufwendigen Regelung ist ab Januar 2012 Schluss.

Mietrecht soll reformiert werden

2012 soll das Mietrecht vermieterfreundlicher werden. Der Entwurf des Justizministeriums vom Herbst 2011 sieht unter anderem vor, dass Mieter im Falle einer energetischen Sanierung drei Monate lang auch dann kein Mietminderungsrecht haben, wenn der Wohnwert wegen der Arbeiten eingeschränkt ist. Weiterhin sollen Zwangsräumungen erleichtert werden und auch die Nichtzahlung der Kaution soll in Zukunft eine fristlose Kündigung rechtfertigen können.

Neue EnEV soll energetische Standards verschärfen

Um dem Ziel, emissionsarme oder gar -freie Gebäude näher zu kommen, soll die Bundesregierung bis spätestens Mitte 2012 eine neue Energieeinsparverordnung (EnEV) ausarbeiten, welche die Vorgaben zur Energieeinsparung in Häusern verschärft. Dies schreibt auch die EU-Gebäuderichtlinie von 2010 den Mitgliedstaaten vor. Sie muss dann spätestens nach weiteren sechs Monaten in Kraft treten. Neben Verschärfungen soll sie aber auch Vereinfachungen bei den Berechnungsregeln enthalten

 

DER SPIEGEL 3.August 2013

Postbank bestätigt hoheVermögensverluste deutscher Sparer

Durch die historisch niedrigen Zinsen, die auch für die Zukunft erwartet werden, ergeben sich Verluste für deutsche Sparer in Milliardenhöhe – im kommenden Jahr in Höhe von 21 Milliarden Euro.
Abhilfe bietet eine breite Streuung in Sachwerte wie beispielsweise Immobilienfonds.
Darüber hat am Samstag, den 03. August auch DER SPIEGEL unter dem Titel »Studie der Postbank:
Zinstief kostet deutsche Sparer Milliarden
« berichtet.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/ soziales/zinstief-kostet-deutschesparer-laut-neuer-postbank-studiemilliarden-

 

Wirtschaftswoche 8. September.2014, „völlig losgelöst“

 

Sind Sie überhaupt Herr Ihrer Anlagentscheidungen?

Sie sind an der Börse aktiv?

Mit Einzeltitel oder Fonds oder ETF?

Dann lesen Sie:

 

Fazit:

Sie sind sicher bewandert mit den Begriffen Goodwill und den vielen Unterscheidungen des Ebitda, sowie den Möglichkeiten der bilanziellen Abschreibungsregeln und abweichend erlaubten Erläuterungen?

Wenn nicht, dann laufen Sie lediglich dem geschickten Manöver der Manager hinterher und werden immer Letzter im Rennen sein. Wer dieses Handwerk nicht versteht, meint mit ETFs und ETCs günstig zu fahren, der hat recht, fährt aber ebenso im falschen Bus und das nutzt gar nichts.

Der Dax läuft den Managemententscheidungen hinterher,  Ihr Indexfonds dem Dax und somit Ihr Erspartes!

Warum machen Sie das???

Es gibt doch verständliche, nachvollziehbare Sachwertanlagen, oder versierte Vermögensverwaltungen mit Reputation! Fahren Sie das Risiko runter und die Rendite hoch!

 

Im Detail: für Sie gelesen

In den Bilanzen der untersuchten 30 Dax Unternehmen hat sich eine riesen Blase aufgebaut und sicher nicht nur dort.

Goodwill heißt Firmenwert und ist der den Unternehmenswert übersteigende Wert bei Zukäufen. „So durften und dürfen etwa Banken einen Großteil Ihrer Vermögenspositionen selbst schätzen“. Der Effekt ist seit 2008 bekannt!

Skuril ist auch, das der Goodwill den zuviel gezahlten Betrag bei einer Übernahme darstellt, der sich erst später nach Kauf herausstellt. Bei vielen Unternehmen der untersuchten Dax-Werte stellt dieser Posten sogar einen höheren wert dar als das EK.

„Früher mußte diese Luftbuchung regelmäßig über 10-15 Jahre abgeschrieben werden, heute nur noch dann, wenn sich überbewertetes Vermögen nicht mehr vertuschen lässt“ ( z.B.Telekom verkauft amerikanische Tochter mit erheblichem Verlust. Der Goodwill sank von rd. 40 Mrd auf rd 14 Mrd EUR). Eine Untersuchung des bekanntesten Bilanzexperten Karlheinz Kütting (verst.2014) offenbarte, das eine nahezu lebenslange Nutzung aus diesen Goodwill unterstellt wird.

Abschreibungen finden kaum statt, weil nicht vorgeschrieben, und so entseht die Blase eben!!

... hätten Sies gedacht?

 

Bei der Auswechslung der Unternehmens-Führungsliga sind 2 Varianten möglich:

1.Der Goodwill wird erheblich abgeschrieben, um nicht bei weiterer Unternehmensführung dafür verantwortlich gemacht zu werden, oder

2.Der Goodwill wird gerechtfertig durch rosarote Marktaussichten auch damit die Gewinnbeteiligung üppiger ausfallen.

... und damit das Ganze für den Aktionär auch noch gut aussieht wird die „Schönwetterkennzahl“ Ebitda strikt von den Werten Ebita, Ebit ferngehalten- was ja nicht verboten ist ( S.108 WiWo , „wortreich angepasst“).

 

Tautologie?

... kräht der Hahn auf dem Mist, wird’s Wetter schön, oder es bleibt wie es ist!

 

Wie ist die Entscheidungsgrundlage in Ihren Anlagefragen?

werner consulting Dipl. Ing / Dipl. Vw Wolfgang Werner Finanzanlagefachmann IHK  | w.werner@wci-berlin.de / Tel: 030-56730630